Im Sinne der journalistischen Qualität ist es unerlässlich, die guten und nachgefragten Inhalte über das Internet nicht unbegrenzt und kostenfrei zugänglich zu machen. Auch hinter diesen Medien stehen die Arbeit und Kompetenz von weit über hundert Redakteuren des Verlags, die speziell für diese Produkte an der steten nachrichtlichen Aktualisierung über 24 Stunden hinweg arbeiten und darüber hinaus besondere Inhalte wie beispielsweise Servicethemen bereitstellen. Die Bezahlpflicht richtet sich nach den gelesenen redaktionellen shz+ Artikeln (nur für bereits registrierte Kunden lesbar) im Zeitraum von 30 Tagen. Grundsätzlich sind für Sie als registrierter Kunde in diesem Zeitraum drei shz+Artikel kostenfrei lesbar. Mit Aufruf des vierten Artikels erfolgt die Aufforderung zur shz+ Abo- Bestellung. Dann sind alle Plus-Artikel frei lesbar. Der Download der sh:z News App aus dem iTunes- und Google Play-Store ist kostenlos. Für die Nutzung müssen Sie ein Abo abschließen. Das Abo ist monatlich kündbar. Das Abo shz+ können Sie sowohl über das Bestellformular auf https://mein.shz.de/angebote/web-abo/ abschließen, als auch über die Hotline (0800-2050 7100; Servicezeiten: Mo-Fr: 6-18 Uhr, Sa: 7-12 Uhr) oder in unseren Geschäftsstellen. DigitalPremium, bestehend aus dem Web-Abo shz+ sowie dem Zugang zu allen digitalen Tageszeitungen des Verlags, kann sowohl telefonisch oder schriftlich über die Hotlines, persönlich in den Geschäftsstellen oder über unsere digitalen Bestellformulare auf https://mein.shz.de/digital-abo/ bestellt werden. Eine Bestätigung mit Ihren Vertragsdaten erhalten Sie per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. shz.de bietet viele Serviceleistungen, die eine Identifikation erfordern. Das Kommentieren von Artikeln oder auch das Aufgeben von Anzeigen oder Änderungen rund um das Abonnement werden ermöglicht. Im Rahmen der Registrierung erhalten Sie von uns außerdem ein Kontingent an freien Artikeln, die Sie ohne Bezahlung nutzen können. Wenn Sie sich als Abonnent registrieren, haben Sie die Möglichkeit unseren Online-Kundenservice auf mein.shz.de zu nutzen. Hier können Sie mit nur wenigen Klicks ihre persönlichen Daten ändern, eine Reklamation melden oder weitere Anliegen klären, ohne unseren Kundenservice anrufen zu müssen. Mit dem svz.de-Konto können unter anderem Kommentare zu Artikeln verfasst werden. Im Sinne einer aufrichtigen und seriösen Diskussion ist es uns wichtig, dass Meinungsäußerungen im redaktionellen Umfeld offen und nicht anonym abgegeben werden. Der Leserservice unterstützt Sie gerne bei Fragen rund um die Registrierung (leserservice@shz.de oder 0800-2050 7100; Servicezeiten: Mo-Fr: 6-18 Uhr, Sa: 7-12 Uhr). Auf svz.de ist sowohl am Desktop als auch in der mobilen Darstellung oben rechts der Button „Anmelden/ Registrieren“ zu finden. Dort können Sie sich über die Funktion „Passwort vergessen?“ ein neues Passwort zuschicken lassen. Die Kosten, die Ihnen entstehen, sind davon abhängig, ob Sie bereits Abonnent einer gedruckten sh:z Tageszeitung sind. Im Abonnement DigitalPremium sind neben der Nutzung des sh:z ePaper für Web und App die shz+ Artikel auf shz.de sowie in der sh:z News App bereits inbegriffen. Unser Einführungsangebot für shz+: Für 0,00 € können Sie als Neukunde shz+ 1 Monat lang nutzen. Das Angebot geht anschließend automatisch über in ein normales Abo zum regulären Preis. Preismodell: Sind Sie Abonnent einer gedruckten sh:z Tageszeitung (Mo.-Sa.) erhalten Sie bei Bestellung von shz+ das ePaper kostenlos dazu und sind damit DigitalPremium Abonnent. Damit steht Ihnen eine noch größere journalistische Vielfalt zur Verfügung. Nein, einen Einzelverkauf von Artikeln bieten wir nicht an. Sie müssen ein Abo abschließen, um Zugriff auf die einzelnen Artikel zu bekommen. Wir bieten die Zahlweisen Lastschrift und Rechnung an, sowie bei der Bestellung direkt im shz+ Artikel auf shz.de auch die Zahlung per PayPal und Kreditkarte. Bücher, Zeitungen und andere Erzeugnisse des grafischen Gewerbes unterliegen grundsätzlich dem ermäßigten Steuersatz in Höhe von 7% (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 und Anlage 2 Nr. 49 zum UStG). Der Zugang zu einer Homepage fällt nicht darunter. Derzeit unterliegen sowohl ein ePaper als auch der kostenpflichtige Zugang zu einer Homepage dem vollen Umsatzsteuersatz (19%), auch wenn die Inhalte teilweise oder weitgehend identisch mit denen einer ermäßigt besteuerten Tageszeitung sind. Wird ein Zeitungsabonnement mit dem Zugang zu einer Homepage kombiniert, handelt es sich umsatzsteuerrechtlich um eine Leistungszusammenstellung begünstigter Druckerzeugnisse (7%) mit nicht begünstigten sonstigen Leistungen (19%). Sollte sich zukünftig der kostenpflichtige Zugang zur Homepage als marktgängig erweisen, ändert sich auch die steuerliche Beurteilung. Bei allen digitalen Angebotsformen (ohne Tablet, Smartphone oder Apple Watch) gelten die identischen Kündigungsfristen. Eine Kündigung muss schriftlich bis zum 15. eines Monats erfolgen, um zum Monatsende wirksam zu sein. Auch eine Kündigung per E-Mail ist möglich. Lediglich bei dem Einführungsangebot (0,00 € im ersten Monat) gilt eine verkürzte Kündigungsfrist. Hier müssen Sie uns spätestens 7 Tage vor Ablauf des Angebots mitteilen, dass Sie Ihr Abo nicht verlängern möchte. Die Art der Mitteilung (schriftlich/telefonisch) spielt hierbei keine Rolle. Die häufigsten Fragen zu shz+
Allgemein
Warum sind die Website shz.de und die sh:z News App bezahlpflichtig?
Wie sieht das digitale Abomodell für shz.de und die sh:z News App genau aus?
Wie kann shz+ bestellt werden?
Erhalte ich bei Abschluss des Abos ein Bestätigungsschreiben?
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Warum sollte ich mich registrieren?
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An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit der Registrierung habe?
Ich habe mein Passwort vergessen. Was nun?
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